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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwareentwicklung und Serviceleistungen

§1 Allgemeines und Geltungsbereich

Alle Leistungen von ALPEIN Software SWISS AG (nachfolgend «ALPEIN Software» genannt) werden ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Mit der Inanspruchnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. 

ALPEIN Software behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
 

§2 Auftragnehmer und Auftraggeber

Auftragnehmer ist ALPEIN Software. ALPEIN Software ist jedoch berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages - schriftlich oder mündlich - veranlasst, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt.
 

§3 Liefer- und Leistungszeit

  1. Die von ALPEIN Software angebenden Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.
  2. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
     

§4 Vergütung und Fälligkeit

  1. ALPEIN Software stellt dem Vertragspartner die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Preisen und Konditionen zur Verfügung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. monatlich. Monatliche Leistungen werden für einen, vier oder zwölf Monate im Voraus in Rechnung gestellt.
  2. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeit fällig. Sie ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Besondere Zahlungsziele sind besonders zu vereinbaren. Für Zielüberschreitungen berechnen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gem. OR. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
  3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (> 2 Monate) oder übersteigt das Auftragsvolumen eine Höhe von CHF 10.000, so sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
  4. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschl. Verzugszinsen ist der Auftragnehmer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Aufträgen verpflichtet. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und der Auftragnehmer kann für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
  5. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
     

§5 Rechte Dritter und Gestaltungsfreiheit

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller ALPEIN Software übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für überlassene Computerdaten, Quelltexte und Bildmaterial. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber ALPEIN Software von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  2. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Diese werden nach Aufwand berechnet, ALPEIN Software behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
     

§6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Jeder an ALPEIN Software erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
  2. Alle Entwürfe, Prototypen, fertigen Softwareprodukte sowie sämtliche Dienstleistungsergebnisse unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe gemäß §2 UrhG nicht erreicht wird. 
  3. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbegrenztes und übertragbares Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen. Dieses Recht umfasst auch die Befugnis, die Ergebnisse zu ändern und zu bearbeiten, soweit dies für ihre Nutzung erforderlich ist.
  4. ALPEIN Software hat nach §13 UrhG das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (auch Webseiten) als Urheber genannt zu werden, auch wenn die Nutzung an Dritte weitergegeben / weiterverkauft wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt ALPEIN Software zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
  5. Die Entscheidung über die Herausgabe von Kopien der Quelldaten liegt bei ALPEIN Software und wird nicht garantiert, sondern kann von Fall zu Fall getroffen werden.  Alle zur Verfügung gestellten Kopien der Quelldaten werden ohne Gewährleistung der Funktionalität, Kompatibilität oder Integrität zur Verfügung gestellt. ALPEIN Software verpflichtet sich, die Arbeiten sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, gibt jedoch keine Zusicherungen hinsichtlich spezifischer Ausführungsmerkmale. Es besteht kreative Gestaltungsfreiheit.
  6. ALPEIN Software darf Projektinformationen und -ergebnisse teilweise als Referenzen nutzen und öffentlich zugänglich machen, insbesondere im Internet. Kunden haben das Recht, dem schriftlich zu widersprechen.
  7. Die Rechte der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte und Informationen verbleiben beim Auftraggeber bzw. bei den entsprechenden Rechteinhabern.
     

§7 Haftung

  1. ALPEIN Software verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Dokumente, Materialien, etc. sorgfältig zu behandeln. ALPEIN Software haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  2. Im Fall von Datenübertragung via Internet haftet ALPEIN Software nicht für Schäden an Daten, die durch die Übertragung (beschädigte Dateien), Viren oder eine unsachgemässe Weiterverarbeitung (Konvertierungs- oder Codierungsfehler) verursacht worden sind - noch für daraus resultierende Folgeschäden, gleich welcher Art. Dies gilt insbesondere für E-Mail-Übertragungen.
  3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Prototypen oder fertigen Softwareprodukten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, fertigen Produkte entfällt jede Haftung von ALPEIN Software.
  4. Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet ALPEIN Software nicht. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
  5. Liefert ALPEIN Software nur Datenbestände zur weiteren Verarbeitung, so haftet ALPEIN Software auch nur bis zu deren Übergabe. Die Prüfung der Daten und Freigabe obliegt dem Auftraggeber, bevor er die Daten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung für eine Weiterverarbeitung an Dritte weitergibt oder selbst verarbeitet. Diese Weitergabe geschieht auf Verantwortung des Auftraggebers. Für Schäden, die durch die Verwendung dieser Daten oder in einem vom Auftraggeber selbst beauftragten Produktionsprozess entstehen, haftet ALPEIN Software nicht.
  6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich bei ALPEIN Software geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mangelfrei angenommen.
     

§8 Suchmaschineneintrag

  1. Bei Anmeldung einer Webseite / URL im Rahmen eines Vertrages mit ALPEIN Software bei Suchmaschinen oder Internetverzeichnissen kann seitens ALPEIN Software nicht garantiert werden, dass die angemeldete Seite in allen Suchmaschinen / Internetverzeichnissen aufgenommen wird. Die Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheiden vielmehr selbst, ob und wann die Seite in der Suchmaschine veröffentlicht wird bzw. zu finden ist. Der Vergütungsanspruch von ALPEIN Software bleibt hiervon unberührt.
     

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferers.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschliesslich das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Auf die Rechtsverhältnisse sowie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet Schweizer Recht Anwendung.
     

§10 Salvatorische Klausel

  1. Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Bestimmung dieser AGB, auch durch Gesetzesänderungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen erhält eine Regel Geltung, die dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht und wirksam ist. Dies betrifft auch Regelungslücken.
     

Stand: 01.10.2023