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Softwareentwicklung & Serviceleistungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Allgemeines und Geltungsbereich

Alle Leistungen von ALPEIN Software SWISS AG - folgend ALPEIN Software genannt, werden ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Mit der Inanspruchnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

ALPEIN Software behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

§2 Auftragnehmer und Auftraggeber.

Auftragnehmer ist ALPEIN Software. ALPEIN Software ist jedoch berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages - schriftlich oder mündlich - veranlasst, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt.

§3 Liefer- und Leistungszeit.

1. Die von ALPEIN Software angebenden Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.

2. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

§4 Vergütung und Fälligkeit.

1. ALPEIN Software stellt dem Vertragspartner die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Preisen und Konditionen zur Verfügung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. monatlich. Monatliche Leistungen werden für einen, vier oder zwölf Monate im Voraus in Rechnung gestellt.

2. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeit fällig. Sie ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Besondere Zahlungsziele sind besonders zu vereinbaren. Für Zielüberschreitungen berechnen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gem. BGB. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (> 2 Monate) oder übersteigt das Auftragsvolumen eine Höhe von 10.000€, so sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschl. Verzugszinsen ist der Auftragnehmer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Aufträgen verpflichtet. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und der Auftragnehmer kann für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

5. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§5 Rechte Dritter und Gestaltungsfreiheit.

1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller ALPEIN Software übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für überlassene Computerdaten, Quelltexte und Bildmaterial. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber ALPEIN Software von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

2. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Diese werden nach Aufwand berechnet, ALPEIN Software behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§6 Urheberrecht und Nutzungsrechte.

1. Jeder an ALPEIN Software erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2. Alle Entwürfe, Prototypen und fertigen Produkte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Die Entwürfe und Softwareprodukte dürfen nach §39 UrhG ohne ausdrückliche Einwilligung von ALPEIN Software weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Kopie - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt ALPEIN Software, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4. ALPEIN Software überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am Entwurf. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht nach §31 UrhG übertragen.

5. Eigentum oder Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Eine Weitergabe/Wiederverkauf der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit ALPEIN Software und kann erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber erfolgen.

6. ALPEIN Software hat nach §13 UrhG das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (auch Webseiten) als Urheber genannt zu werden, auch wenn die Nutzung an Dritte weitergegeben / weiterverkauft wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt ALPEIN Software zum Schadenersatz. Ohne Nachweis einer höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

7. Quelldateien zur Erstellung von Prototypen, Entwürfen oder Softwareprodukten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Werkvertrages und bleiben in jedem Fall Eigentum von ALPEIN Software.

8. Die Herausgabe von Kopien der Quelldaten liegt im Ermessen von ALPEIN Software. Die Herausgabe wird ausdrücklich nicht zugesichert, kann jedoch im Einzelfall erfolgen. Zur Verfügung gestellte Kopien von Quelldaten werden überlassen, 'wie sie sind'. Das heisst, dass ALPEIN Software keinerlei Gewährleistung hinsichtlich der Funktionalität, Kompatibilität oder Integrität übernimmt. Als Ersteller verpflichtet sich ALPEIN Software, bei der Erstellung der Arbeit sorgfältig und nach bestem Wissen zu arbeiten. Zusicherungen hinsichtlich bestimmter Ausführungsmerkmale werden nicht gegeben, es besteht Gestaltungsfreiheit.

§7 Haftung

1. ALPEIN Software verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Dokumente, Materialien, etc. sorgfältig zu behandeln. ALPEIN Software haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

2. Im Fall von Datenübertragung via Internet haftet ALPEIN Software nicht für Schäden an Daten, die durch die Übertragung (beschädigte Dateien), Viren oder eine unsachgemässe Weiterverarbeitung (Konvertierungs- oder Codierungsfehler) verursacht worden sind - noch für daraus resultierende Folgeschäden, gleich welcher Art. Dies gilt insbesondere für E-Mail-Übertragungen.

3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Prototypen oder fertigen Produkten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, fertigen Produkte entfällt jede Haftung von ALPEIN Software.

4. Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet ALPEIN Software nicht. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

5. Liefert ALPEIN Software nur Datenbestände zur weiteren Verarbeitung, so haftet ALPEIN Software auch nur bis zu deren Übergabe. Die Prüfung der Daten und Freigabe obliegt dem Auftraggeber, bevor er die Daten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung für eine Weiterverarbeitung an Dritte weitergibt oder selbst verarbeitet. Diese Weitergabe geschieht auf Verantwortung des Auftraggebers. Für Schäden, die durch die Verwendung dieser Daten oder in einem vom Auftraggeber selbst beauftragten Produktionsprozess entstehen, haftet ALPEIN Software nicht.

6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich bei ALPEIN Software geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mangelfrei angenommen.

§8 Suchmaschineneintrag

1. Bei Anmeldung einer Webseite / URL im Rahmen eines Vertrages mit ALPEIN Software bei Suchmaschinen oder Internetverzeichnissen kann seitens ALPEIN Software nicht garantiert werden, dass die angemeldete Seite in allen Suchmaschinen / Internetverzeichnissen aufgenommen wird. Die Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheiden vielmehr selbst, ob und wann die Seite in der Suchmaschine veröffentlicht wird bzw. zu finden ist. Der Vergütungsanspruch von ALPEIN Software bleibt hiervon unberührt.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand.

1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferers.

2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschliesslich das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Auf die Rechtsverhältnisse sowie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.

§10 Salvatorische Klausel.

1. Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Bestimmung dieser AGB, auch durch Gesetzesänderungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen erhält eine Regel Geltung, die dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht und wirksam ist. Dies betrifft auch Regelungslücken.

Stand: 01.05.2018